Anlage 4 HochbauBAusbV
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 209 - 221; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 24Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 28Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 20 10Herstellen von Baukörpern aus Steinen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Putzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 13Herstellen von Estrichen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 6 14Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 15Herstellen von Bauteilen im Trockenbau (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 16Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 6 17Herstellen von Verkehrswegen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 18Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 19Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19, § 4 Absatz 4 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 1220Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess, berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdungen durch Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Systemschalungen betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
einlagige Putzflächen herstellen
Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Trenn- und Dämmschichten einbauen
Aussparungen herstellen und einbauen
Höhenlehren ausrichten
Fugen anlegen
Estrichmörtel herstellen
Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Kleber und Mörtel verarbeiten
Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
Untergründe prüfen und vorbehandeln
Wand-Trockenputz ansetzen
Befestigungsmittel einsetzen
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
Bodenarten unterscheiden
Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
Oberboden abtragen, transportieren und lagern
Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
ungebundene Tragschichten herstellen
Einfassungen in Geraden herstellen
Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
Rohre und Profile bearbeiten
Rohre und Formstücke verlegen
Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
Dränung einbauen
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 2 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 2 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 109Herstellen von Baukörpern aus Steinen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 410Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19, § 4 Absatz 4 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 3011Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 2
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Bagger und Radlader auf Baustellen bedienen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
Bauwerke einmessen und abstecken
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen, montieren
Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
Stahlbetonfertigteile und -halbfertigteile für den Transport lagern, montieren, sichern und abstützen
Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Außen- und Innenwände mit künstlichen Steinen unterschiedlicher Formate herstellen
Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
Sicherungsmaßnahmen durchführen, angrenzende Bauteile schützen und Transportwege einrichten und schützen
Öffnungen in Böden, Wänden und Decken manuell und mit leichten Abbruchhämmern herstellen, Öffnungen sichern
Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
Abstützungen und Unterfangungen herstellen
Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Ein- und Anbauteile insbesondere unter statischen Gesichtspunkten rückbauen und stofflich trennen
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
Holzbauteile unter statischen Gesichtspunkten montieren und demontieren
Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge, Maschinen und Anbaugeräte für Bohr-, Trenn- und Abbruchverfahren unterscheiden
Bohr- und Trennverfahren unterscheiden
Befestigungstechniken unterscheiden und anwenden
horizontale Kernbohrungen durchführen
Fugen mit handgeführten Maschinen schneiden
Trennarbeiten mit handgeführten Sägen ausführen
Trennarbeiten mit Wandsägen rechtwinklig ausführen
Bohr- und Schneidschlämme entsorgen
Abbruchverfahren unterscheiden
Gebäude auf Abbruch- oder Rohbauzustand entkernen
Abbrucharbeiten mit handgeführten Maschinen, insbesondere mit Abbruchhämmern, Spaltzylindern und Handscheren durchführen
Abbruchmaterialien trennen, sortieren, lagern und Wiederverwertung oder Entsorgung veranlassen
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 33Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 6 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 65Ausführen von Bohr- und Trennverfahren mit Maschinen und Werkzeugen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21) 106Ausführen von thermischen Trennverfahren (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22) 10 7Ausführen von Abbruchverfahren mit Maschinen und Anbaugeräten (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23) 108Trennen und Zwischenlagern von Abbruchmaterialien (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 24) 49Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 3
Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Akteure über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
Wünsche von Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Vorgaben in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Informationen zu Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
branchenübliche Software anwenden
Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Wetter- und Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
Maßnahmen zur Einrichtung der Baustelle unter abbruchspezifischen Gesichtspunkten ergreifen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
Baustelle unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und des Abbruchverfahrens einrichten
Sicherungsmaßnahmen bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ergreifen
Sicherungsmaßnahmen bei Abbruch- und Rückbaumaßnahmen ergreifen
kontaminierte Stoffe unter Sicherheit- und Gesundheitsaspekten lagern und Abtransport vorbereiten
Maßnahmen zum Artenschutz und zum Schutz der Vegetation beachten
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von der Baustelle umsetzen
Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
Baumaschinen und -fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs führen
Baumaschinen und Anbaugeräte verladen und umsetzen
Baumaschinen und Anbaugeräte umrüsten
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
Baumaschinen und Anbaugeräte, insbesondere unter Beachtung der Betriebsvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und des Umweltschutzes, in und außer Betrieb nehmen
Baumaschinen und Anbaugeräte unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen in Stand halten
Störungen und Fehler feststellen, dokumentieren und Reparatur veranlassen
Anbaugeräte und Baumaschinen für Abbruchmaßnahmen auswählen und betreiben
Bohr- und Trenntechniken unter Berücksichtigung der Baukonstruktionen und nach Auftrag auswählen
kontaminierte Stoffe erkennen und anzeigen
Bohrarbeiten, insbesondere Winkel- und Überkopfbohrungen in Mauerwerk, Beton und Stahlbeton, mit Bohrmaschinen durchführen
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für Bohr- und Trennarbeiten durchführen
Bohr- und Sägeschlämme auffangen und entsorgen
Trennarbeiten mit Wandsägen winklig ausführen
Trennarbeiten, insbesondere mit Fugenscheidern und Seilsägen, ausführen
Maschinen und Werkzeuge auswählen, einsetzen und warten
erhaltenswerte Bauwerke und angrenzende Bauteile schützen
Arbeitshilfen, insbesondere Steiglifte und Hubarbeitsbühnen, einsetzen
Bauteile und -elemente sichern und ausbauen
thermische Trennverfahren unter Berücksichtigung der Baukonstruktion und nach Auftrag auswählen
kontaminierte Stoffe erkennen und anzeigen
Trennarbeiten, insbesondere an Stahlbaukonstruktionen, Werks- und Tankanlagen, durchführen
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, insbesondere Brandschutzmaßnahmen, durchführen
Vorschriften zur Lagerung von technischen Gasen zum thermischen Trennen beachten
Trennarbeiten, insbesondere durch verschiedene Trennschnitte mit verschiedenen Verfahren, durchführen
thermische Trennwerkzeuge auswählen, einsetzen und warten
Abbruchtechniken unter Berücksichtigung der Baukonstruktionen, insbesondere aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Stahl und Holz, nach Auftrag auswählen
kontaminierte Baumaterialien erkennen und anzeigen
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für Abbrucharbeiten, insbesondere Unterfangungen und Abstützungen, durchführen
Abbrucharbeiten mit handgeführten Maschinen ausführen
Abbrucharbeiten mit Baumaschinen, insbesondere Hydraulikbagger und deren Anbaugeräte, ausführen
Abbrucharbeiten von Stahlkonstruktionen mit thermischen Verfahren ausführen
erhaltenswerte Bauwerke und angrenzende Bauteile schützen
Arbeitshilfen, insbesondere Steiglifte und Hubarbeitsbühnen, einsetzen
Bauteile und -elemente sichern und ausbauen
Standsicherheit für Baumaschinen herstellen
Sicherungs- und Brandschutzmaßnahmen bei Abbrucharbeiten durchführen
Abbruchmaterialien unter Berücksichtigung kreislaufwirtschaftlichen Gesichtspunkten trennen und aufbereiten
Abbruchmaterialien, insbesondere unter Berücksichtigung von Vorschriften, lagern
Entsorgung von kontaminierten Schlämmen und Abbruchmaterialien veranlassen
Methoden der Qualitätssicherung anwenden
Aufmaße über durchgeführte Arbeiten erstellen
Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren sowie Reinigungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren
bei der Erstellung von Abnahmeprotokollen mitwirken
Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 8 Absatz 3).
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren